1.Geltungungsbereich
Mit Betreten des Geländes unterwirft sich der Gast der Hausordnung des JustUs Festivals.
2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten
Den Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten; ihre Anordnungen gelten ergänzend zu diesen Regelungen.
3. Illegales Campen
Das Platzieren zusätzlicher Zelte oder Ähnliches durch den Gast außerhalb des ausgewiesenen Campingbereichs ist untersagt.
4. Betreten des Campingbereichs
Das Betreten eines Campingbereiches ist nur mit einem angelegten, unbeschädigtem Festivalbändchen oder gültigem Ticket erlaubt.
5. Gepäcktransport
Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden. Die Nutzung von KFZ und die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf den Campingplatz ist nur nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen in Ausnahmefällen gestattet.
6. Durchsuchung auf verbotene Gegenstände
Beim Betreten eines Campingbereichs kann eine stichprobenartige Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände erfolgen.
Der eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Campinggelände Gäste bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
7. Verbotene Gegenstände und Substanzen
Das Mitführen verbotener Gegenstände (wie z.B. Waffen oder Drogen) auf dem Campinggelände ist strengstens untersagt und kann zum Ausschluss des Gastes von der Veranstaltung führen. Siehe FAQs ‚Verbotene Gegenstände‘.
Ein Anspruch auf Wiedereinlass und/oder Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Mitgeführte verbotene Gegenstände werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
8. Erlaubte Gegenstände
Die Liste erlaubter Gegenstände auf dem Campinggelände findet man in den FAQs unter ‚Zugelassene Gegenstände‘.
9. Nutzflächen / Naturflächen/ Naturschutzgebiet
Das Campinggelände befindet sich auf oder in der Nähe von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören.
10. Betrieb von Tonanlagen
Der Betrieb von Tonanlagen im Camp ist während der Tageszeit gestattet; zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
11. Verbot von Abgrenzungen/ Löchern
Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung von Flaschen etc.) in die Campingflächen gegraben werden.
12. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Campingflächen. Flächen außerhalb davon sind als Rettungswege freizuhalten. Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.
13. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren ist auf dem gesamten Campinggelände nicht erlaubt.
14. Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.
Offenes Feuer und Lagerfeuer dürfen nur von den Organisatoren in gekennzeichneten Flächen angezündet werdet.
15. Grillen
Das Grillen ist zulässig mit Einweg- und Drei-Bein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.
16. Müllentsorgung
Auf und neben dem Campingbereich befinden sich mehrere Mülltonnen. Bitte den Müll in den vorgesehenen Mülltonnen entsorgen.
17. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Camps sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.
Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.
Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
18. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf dem ganzen JustUs Festival und Campinggelände gilt das Jugendschutzgesetz.
19. Unberechtigter Zutritt
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
20. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Campinggästen zu üben.
21. Rauchverbot
Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Gebäuden und Zelten ist nicht gestattet.
22. Ausschluss von dem JustUs Festival
Die Nichtbefolgung der Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von JustUs Festival führen. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
22. Betretungsverbot der Bühnen- und Ausschankanlagen (Bierpils, etc.)
Das Betreten von Bühnen- und Ausschank-, sowie Kühlanlagen ist verboten. Die einzigen Ausnahmen sind direkte Aufforderungen vom verantworlichen Personal oder im Voraus vereinbarte Mithilfe während dem JustUs als DJ, HelferIn, etc.
23. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
Ergänzend zur Hausordnung des JustUs Festivals gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen den verantwortlichen Organisatoren und Ordnungsdienstpersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Internetseite des JustUs Festivals.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Ticketkauf unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Ordnung im Übrigen unberührt.