1.Geltungungsbereich
Mit Betreten des GelÀndes unterwirft sich der Gast der Hausordnung des JustUs Festivals.
2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten
Den Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten; ihre Anordnungen gelten ergÀnzend zu diesen Regelungen.
3. Illegales Campen
Das Platzieren zusĂ€tzlicher Zelte oder Ăhnliches durch den Gast auĂerhalb des ausgewiesenen Campingbereichs ist untersagt.
4. Betreten des Campingbereichs
Das Betreten eines Campingbereiches ist nur mit einem angelegten, unbeschĂ€digtem FestivalbĂ€ndchen oder gĂŒltigem Ticket erlaubt.
5. GepÀcktransport
GepĂ€ck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder SchiebrollbĂŒgelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden. Die Nutzung von KFZ und die Mitnahme von Kfz-AnhĂ€ngern auf den Campingplatz ist nur nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen in AusnahmefĂ€llen gestattet.
6. Durchsuchung auf verbotene GegenstÀnde
Beim Betreten eines Campingbereichs kann eine stichprobenartige ĂberprĂŒfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgefĂŒhrten GepĂ€cks auf verbotene GegenstĂ€nde erfolgen.
Der eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten CampinggelĂ€nde GĂ€ste bei begrĂŒndetem Verdacht auf das MitfĂŒhren unerlaubter GegenstĂ€nde zu untersuchen.
7. Verbotene GegenstÀnde und Substanzen
Das MitfĂŒhren verbotener GegenstĂ€nde (wie z.B. Waffen oder Drogen) auf dem CampinggelĂ€nde ist strengstens untersagt und kann zum Ausschluss des Gastes von der Veranstaltung fĂŒhren. Siehe FAQs âVerbotene GegenstĂ€ndeâ.
Ein Anspruch auf Wiedereinlass und/oder Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. MitgefĂŒhrte verbotene GegenstĂ€nde werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehĂ€ndigt.
8. Erlaubte GegenstÀnde
Die Liste erlaubter GegenstĂ€nde auf dem CampinggelĂ€nde findet man in den FAQs unter âZugelassene GegenstĂ€ndeâ.
9. NutzflÀchen / NaturflÀchen/ Naturschutzgebiet
Das CampinggelÀnde befindet sich auf oder in der NÀhe von landwirtschaftlich genutzten FlÀchen. Es ist strengstens untersagt, wassergefÀhrdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören.
10. Betrieb von Tonanlagen
Der Betrieb von Tonanlagen im Camp ist wĂ€hrend der Tageszeit gestattet; zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden GĂ€ste nicht beschallen. Die maximale LautstĂ€rke kann von dem Ordnungsdienst aus GrĂŒnden des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
11. Verbot von Abgrenzungen/ Löchern
Es dĂŒrfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur KĂŒhlung von Flaschen etc.) in die CampingflĂ€chen gegraben werden.
12. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der CampingflĂ€chen. FlĂ€chen auĂerhalb davon sind als Rettungswege freizuhalten. Die Markierungen dĂŒrfen nicht verĂ€ndert oder entfernt werden.
13. Verbot von Tieren
Das MitfĂŒhren von Tieren ist auf dem gesamten CampinggelĂ€nde nicht erlaubt.
14. Nutzung von KochgerÀten / offenes Feuer / Lagerfeuer
Gas-KochgerĂ€te mĂŒssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dĂŒrfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g FĂŒllgewicht verwendet werden.
Offenes Feuer und Lagerfeuer dĂŒrfen nur von den Organisatoren in gekennzeichneten FlĂ€chen angezĂŒndet werdet.
15. Grillen
Das Grillen ist zulĂ€ssig mit Einweg- und Drei-Bein-Grills. Bei Sturm oder Ă€hnlichen WitterungsverhĂ€ltnissen kann das Grillen aus SicherheitsgrĂŒnden untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzĂŒglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Um UnfĂ€lle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer FlĂŒssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschlieĂlich handelsĂŒbliche HolzkohleanzĂŒnder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglĂŒhen. Es ist untersagt, Kohle zum AusglĂŒhen auf den Rasen zu schĂŒtten oder in glĂŒhendem Zustand in den MĂŒlleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.
16. MĂŒllentsorgung
Auf und neben dem Campingbereich befinden sich mehrere MĂŒlltonnen. Bitte den MĂŒll in den vorgesehenen MĂŒlltonnen entsorgen.
17. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sĂ€mtliche Einrichtungen des Camps sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch fĂŒr die zur VerfĂŒgung gestellten Toiletten, Duschen und WaschrĂ€ume. Aus hygienischen GrĂŒnden dĂŒrfen AbwĂ€sser nur in dafĂŒr vorgesehene AusgĂŒsse entleert werden.
Urinieren und/oder defĂ€kieren auĂerhalb der dafĂŒr vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
Die Verschmutzung von GewÀssern ist untersagt.
Mutwillige BeschĂ€digungen von BĂ€umen und Gehölzgruppen auf Park- und CampingplĂ€tzen und angrenzenden WaldstĂŒcken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
18. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf dem ganzen JustUs Festival und CampinggelÀnde gilt das Jugendschutzgesetz.
19. Unberechtigter Zutritt
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem CampinggelÀnde aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
20. Gebot der RĂŒcksichtnahme
Es ist RĂŒcksichtnahme gegenĂŒber den anderen CampinggĂ€sten zu ĂŒben.
21. Rauchverbot
Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen GebÀuden und Zelten ist nicht gestattet.
22. Ausschluss von dem JustUs Festival
Die Nichtbefolgung der Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollstĂ€ndigen Ausschluss von JustUs Festival fĂŒhren. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
22. Betretungsverbot der BĂŒhnen- und Ausschankanlagen (Bierpils, etc.)
Das Betreten von BĂŒhnen- und Ausschank-, sowie KĂŒhlanlagen ist verboten. Die einzigen Ausnahmen sind direkte Aufforderungen vom verantworlichen Personal oder im Voraus vereinbarte Mithilfe wĂ€hrend dem JustUs als DJ, HelferIn, etc.
23. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
ErgÀnzend zur Hausordnung des JustUs Festivals gelten die aktuellen AushÀnge und die Anweisungen den verantwortlichen Organisatoren und Ordnungsdienstpersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Internetseite des JustUs Festivals.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein oder nach Ticketkauf unwirksam oder undurchfĂŒhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Ordnung im Ăbrigen unberĂŒhrt.